
#20 §14a EnWG - Die Zukunft wird steuerbar
In der neuen Folge von „Zukunft elektrisch“ sprechen Katharina und Max mit Ihrem Gast Frank Ehlhardt über den §14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Um die Ziele der Energiewende zu erreichen, wird sich die Anzahl der Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen sowie PV-Anlagen und Batteriespeichersysteme erhöhen. Diese Anwendungen belasten das Netz jedoch stärker als herkömmliche Geräte. Und eine höhere Gleichzeitigkeit dieser "neuen" Verbraucher ist zu erwarten, was eine höhere Belastung der Netze zur folge hat. Seit dem 1. Januar 2024 regelt die Neufassung des §14a EnWG der Bundesnetzagentur den Betrieb dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, um die Netzstabilität sicherzustellen und gleichzeitig steuernde Eingriffe zu minimieren.